Liebe Tennisfreunde, liebe Vereinsmitglieder,
am 05.10.2021 wird unsere Traglufthalle wieder aufgebaut. Wir werden die Halle somit zur Nutzung ab dem 11. Oktober 2021 öffnen.
In dem Zusammenhang werden die Plätze 4 und 5 ab dem 03.10.2021 nicht mehr bespielbar sein. Ebenfalls werden wir die Online-Platzreservierung für die Außenplätze ab dem 04.10.2021 deaktivieren.
Die Außenplätze bleiben bis auf weiteres (je nach Wetterentwicklung) nutzbar. Deshalb hat sich ab dem 04.10.2021 jedes Mitglied, dass noch auf unseren Außenplätzen spielt, in der Liste einzutragen, die vor Ort im Clubhaus zur Verfügung steht.
Traglufthalle:
Um die geltenden Corona-Maßnahmen einhalten zu können, teilen wir euch mit, dass wir uns als Verein dafür entschieden haben, die 2G-Regel einzuführen.
Das bedeutet, dass die Nutzung unserer Halle nur für folgende Personengruppen möglich ist:
Kinder bis einschließlich 11 Jahre oder Schülerinnen und Schüler oder
geimpfte Personen nach § 2 Nr. 2 SchAusnahmV (geimpfte Personen) oder genesene Personen nach § 2 Nr. 4 SchAusnahmV (genesene Personen).
Bitte nennt uns alle Mitspieler, die mit Eurem Abonnement die Halle nutzen werden und reicht uns bis zum 10.10.2021 die Impfnachweise (per E-Mail ist ausreichend) ein. Sollten uns die Nachweise nicht eingereicht werden, erlischt das Abonnement.
Die Impfausweise werden nochmals separat mit der Rechnung des Hallenabos angefordert. Ihr könnt aber auch bereits jetzt eure Nachweise an folgende E-Mailadresse senden: info@tennis-nieder-olm.de
Vor dem Betreten der Halle muss sich jeder Spieler über Inscribe anmelden, damit sichergestellt werden kann, dass nur die genannten Personengruppen die Halle nutzen.
Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung einige Menschen ausschließt unsere Halle zu nutzen. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass wir im Vorstand alle Tätigkeiten ehrenamtlich erledigen. Eine tägliche Kontrolle von Corona Tests ist unmöglich. Bei Verstößen der Corona-Regeln ist mit Bußgeldern von bis zu 25.000,00 Euro zu rechnen.
Wir behalten uns vor, stichpunktartig die 2G-Einhaltung vor Ort zu kontrollieren. Sollten wir Zuwiderhandlungen feststellen, müssen wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hallenverbot aussprechen. Bezahlte Hallengebühren werden wir nicht zurückerstatten.
Wir bitten um Verständnis für unsere Entscheidung.
Euer Vorstand