Derzeit heißt es erst einmal abwarten. Wir informieren euch, sobald es Neuigkeiten gibt.
„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“
Doch was bedeutet das genau für den Tennissport? Die einzelnen Bundesländer werden nun anhand des Beschlusses der Bundesregierung Verfügungen ausarbeiten und kommunizieren. In diesen Verfügungen wird klargestellt, ob und wie Sport im November betrieben werden kann. Dort wird es dann auch Vorgaben für den Tennissport geben. Da jedes Bundesland seine eigene Verfügung erstellt, kann es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben.